Technischer DienstDer Technische Dienst der GTÜ

Vollgutachten / Einzelabnahme

Vollgutachten nach § 21 StVZO

Ob Tuning, Umbauten oder Importfahrzeuge

Sie erhalten hier das Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielweise in folgenden Fällen:

  • Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
  • Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
  • Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)
  • Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren

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EG - Typgenehmigung

EG-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge

Nach EG- oder ECE-Richtlinien

Sie wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen lassen und brauchen dafür eine Genehmigung? Als Technischer Dienst der GTÜ beraten und unterstützen Sie bei folgenden Themen:

  • Anfangsbewertung beim KBA (Kraftfahrt Bundesamt) oder bei der SNCH
  • Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
  • ADR - Ausstellung von Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  • Anforderungen an Elektrofahrzeuge
  • Gesamtbetriebserlaubnis für die Fahrzeugklasse M, N, O (2007/46/EG), L (2002/24/EG) und VO (EU) 168/2013) und lof-Zugmaschinen (2003/37/EG und VO (EU)167/2013)
  • Genehmigung für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten
  • Teilegutachten (z.B. Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Spoiler)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile (z.B. Sonderräder, Windschilder)
  • u.s.w

Ansprechpartner: Dr. Ing. Ralf Senße

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Einzelgenehmigung

Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV

Für Hersteller, Produzenten und Importeure

Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKW oder Anhängern, beziehungsweise Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge?

Dabei helfen wir Ihnen und erstellen als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes der GTÜ die notwendigen Gutachten und Dokumentationen für Sie, so dass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe gehen können, um Ihr Fahrzeug zu genehmigen und zuzulassen.

Ansprechpartner: Dr. Ing. Ralf Senße

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KontaktWir freuen uns auf Sie

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