GTÜ - Prüfstelle - Servicetelefon (Termine): 033762 - 41644Unser Service in 15745 Wildau, Fontaneallee 51

Unser Rundum-Service für Ihre Hauptuntersuchung

Unser Rundum-Service als Vertragspartner der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation GTÜ

Mit kostenlosem Erinnerungsservice

Wir führen die Haupt- und Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.

Lassen Sie die Haupt- inkl. Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug nach § 29 StVZO in unserer Kfz-Prüfstelle durchführen und buchen Sie online oder telefonisch Ihren Wunschtermin. Und damit Sie den Zeitpunkt für die nächste fällige Prüfung garantiert nicht verpassen, registrieren Sie sich doch ganz einfach bei unseren kostenlosen Erinnerungsservice.

Untersuchungsberichtssuche

Für gültige GTÜ-Fahrzeuguntersuchungen

Untersuchungsberichtssuche und Ausstellung einer Zweitschrift

Wurde Ihr Fahrzeug von Prüfingenieuren unseres Ingenieurbüros geprüft, können Sie sich direkt an uns zwecks Ausstellung einer Zweitschrift wenden.
Wurde Ihr Fahrzeug nicht von uns geprüft, haben Sie hier die Möglichkeit zu schauen, ob Ihr Fahrzeug GTÜ-geprüft ist. Wenn ja, dann können Sie sich auch an uns zwecks Ausstellung einer Zweitschrift wenden: Erfahren Sie weiteres

Änderungsabnahme

Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO

Ob Tuning oder Umbauten

Sie haben Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt? Bspw. Sonderräder, Spoiler oder Leistungssteigerungen? Wir nehmen die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen führen unsere Prüfingenieure eine Änderungsabnahme der Fahrzeuge durch und dokumentieren die Änderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Abnahmebescheinigung. Hierzu zählen bspw. die Umrüstung auf spezielle Räder und Reifen, der Anbau von Spoilern oder Änderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Für die Anbauabnahme ist die Vorlage einer ABE oder eines Teilegutachten erforderlich. Bei fehlenden oder nicht vollständigen Dokumenten ist die Einzelabnahme nach §19(2) iVm. § 21 StVZO erforderlich.

Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten für Autofahrer

Ihr Beitrag zur Umwelt

Wir stellen Ihnen die Feinstaubplakette aus oder beraten Sie zu einer möglichen Aufrüstung.

Viele Kommunen und Städte sind zu sogenannten Umweltzonen ernannt worden, die nicht von Fahrzeugen ohne Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Ziel ist es, die Luftbelastung durch Feinstaubemissionen zu reduzieren. Wer gegen diese Vorschrift verstößt und in den Umweltzonen ein Fahrzeug ohne Plakette fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wir informieren Sie gern über die Feinstaubplakette und beraten Sie über Möglichkeiten zur Aufrüstung.

Welche Schadstoffplakette bekommt Ihr Fahrzeug?

Die Plakette und alle gängigen Dieselpartikelfilter-Nachrüst- systeme für Ihr Fahrzeug.

Hier erfahren Sie weiteres

Gasanlagen-Prüfung

Automobile Gasanlagen-Prüfung (GAP/GWP)

Unser Service für Ihre Sicherheit

Wir überprüfen Ihre Gasanlagen als Teil der Hauptuntersuchung oder nach einer Reparatur.

Seit 2006 ist die Gasanlagenprüfung eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die alle zwei Jahre als Bestandteil der Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Sie umfasst eine visuelle Prüfung der Anlage und ihrer Bauteile, eine Funktionsprüfung und eine Dichtigkeitsprüfung. Nach einer Reparatur oder einem Unfall muss die Gasanlage zur Sicherheit auch außerhalb des Rahmens der HU überprüft werden.

Gassystem-Einbauprüfung (GSP)

ist erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Gas umrüsten lassen

Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach einer Umrüstung auf Gasantrieb

Bei den ständig steigenden Benzipreisen entscheiden sich immer mehr Autofahrer für die Umrüstung ihres Fahrzeug auf Gasantrieb. In diesem Fall ist eine Gassystem-Einbauprüfung vorgeschrieben. Achten Sie darauf, das ihre Nachrüstanlage eine Genehmigung nach ECE R115 besitzt. Nur dann ist eine weitere Abnahme der Gasanlage gemäß § 21 StVZO bei einer Technischen Prüfstelle entberlich.

Weitere informationen finden Sie in unserem GTÜ-Informativ.

Oldtimer

Gutachten und Leistungen für Oldtimer

Wir bieten Ihnen den Rundum-Service für Ihren Oldtimer.

Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO

Wir erstellen im Auftrag der GTÜ Gutachten nach § 23 StVZO zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, für die Erteilung eines H-Kennzeichens oder eines roten 07-Kennzeichen.

Der GTÜ-Oldtimerservice: Mit dem Oldtimer-Informationssystem bietet die GTÜ Klassiker-Liebhabern jetzt eine wertvolle Recherchehilfe. Die Suche nach Informationen und Fotos wird damit stark vereinfacht. Erfahren Sie Weiteres unter www.gtue-oldtimerservice.de.

Weiters zu Oldtimer-Wertgutachten finden hier.

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